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Aktuelles & Termine
01.01.08 Änderung der Bayrischen Bauordnung Art. 78 (3) Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat. 01.07.08 Pflicht des Gebäudeenergieausweises Bivalente Heizungen Heizungen, in dem eine zweite Komponente, z. B. Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen, nicht nur für die Brauchwassererwärmung dienen, und in das Heizungssystem mit eingespeist werden.
Erklärung zur Co-Messung Zur Erhaltung der Betriebssicherheit werden nicht nur die Kamine, sondern 1x jährlich auch die Abgaswege überprüft. Es wird kontrolliert, ob die Abgase zügig und vollständig ins Freie abgeführt werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Zuführung von Verbrennungsluft. August 2011 Übernahme des Kehrbezirks Tittmoning (mit Kirchanschöring und Fridolfing) von meinem Kollegen Bernd Jahrstorfer September 2011 Abgabe des Kehrbezirks Traunstein I an meinen Kollegen Patrick Strell 2013 Aufnahme in die dena-Energieeffizienz-Expertenliste Der Einbau von Rauchmeldern bis 31.12.2017 ist (bei bestehenden Wohnungen) Pflicht in -Kinderzimmern -Schlafräumen -Fluren, die zu Aufenthalträumen führen Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. |
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