Aktuelles & Termine

 

 

01.01.08 Änderung der Bayrischen Bauordnung

Art. 78 (3) Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung 

Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.  

 01.07.08 Pflicht des Gebäudeenergieausweises

Bivalente Heizungen

Heizungen, in dem eine zweite Komponente, z. B. Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen, nicht nur für die Brauchwassererwärmung dienen, und in das Heizungssystem mit eingespeist werden. 

 

Erklärung zur Co-Messung

Zur Erhaltung der Betriebssicherheit werden nicht nur die Kamine, sondern 1x jährlich auch die Abgaswege überprüft. Es wird kontrolliert, ob die Abgase zügig und vollständig ins Freie abgeführt werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Zuführung von Verbrennungsluft.

Durch die Abgaswegeüberprüfung wird verhindert, dass sich Verschmutzungen der Abgaswege, mangelnde Verbrennungsluftzufuhr oder Störungen des Verbrennungsprozesses negativ auswirken.

Aufgrund häufiger Fragen hier eine kurze Erklärung zur CO-Messung:
 
Die Messung des CO-Gehaltes (Kohlenmonoxid) im Abgas ist ein wichtiger Teil der Abgaswegeüberprüfung, der Hinweise über den Verbrennungsprozess gibt. Ein hoher CO-Wert kann darauf hinweisen, dass die Verbrennung gestört ist. Verschmutzungen im Inneren des Gerätes (vor allem in Räumen mit z.B. durch Staub oder Kochdunst verunreinigter Luft), oder eine falsche Einstellung des Brenners (bei Vernachlässigung der regelmäßig empfohlenen Wartung) können hierfür die Ursache sein. Die Messung trägt dazu bei, eine hohe Verbrennungsqualität zu sichern und Ihr Gasgerät somit möglichst sparsam und umweltschonend arbeitet.
Ein hoher Gehalt an dem farb- und geruchlosen Kohlenmonoxid ist gesundheitsschädigend! Die CO-Messung dient also vor allem der Betriebssicherheit, soll aber auch vor Gesundheitsgefährdung schützen. 

Aus dem Prüfprotokoll können Sie ersehen, wie hoch der CO-Wert bei Ihrem Gerät ist.

CO < 500 ppm :            Gerät in Ordnung

CO 500-1000 ppm:       Wartung wird empfohlen

> 1000 ppm:                 Das Gerät arbeitet nicht mehr sicher- es ist umgehend ein                                         Fachbetrieb zu beauftragen.                                                    

Bei weiteren Fragen gebe ich natürlich gerne Auskunft  

 August 2011 Übernahme des Kehrbezirks Tittmoning

(mit Kirchanschöring und Fridolfing) von meinem Kollegen Bernd Jahrstorfer

September 2011 Abgabe des Kehrbezirks Traunstein I

an meinen Kollegen Patrick Strell

2013 Aufnahme in die dena-Energieeffizienz-Expertenliste

Der  Einbau von Rauchmeldern bis 31.12.2017 ist (bei bestehenden Wohnungen) Pflicht in


-Kinderzimmern

-Schlafräumen

-Fluren, die zu Aufenthalträumen führen


Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig.